Willensfreiheit

Willensfreiheit

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Philipp Wehrli, 10. Oktober 2011

In Kürze: Die Frage, ob es Willensfreiheit gibt, gilt als eine der bedeutendsten der Philosophie. Sie ist auch von praktischer Bedeutung, weil unser Strafgesetz auf dem Begriff der Schuldfähigkeit aufbaut, der eng verwandt ist mit dem Begriff der Willensfreiheit. Meist wird in diesem Zusammenhang die Frage der Physik diskutiert, ob die Welt deterministisch ist oder ob es einen Zufall gibt. Meiner Ansicht nach führt diese Diskussion in die Irre. Ich behaupte:

  • Determinismus ist kein Widerspruch zur Willensfreiheit.
  • Für die Willensfreiheit, wie wir sie für die Beurteilung von moralischen Fragen brauchen, spielt die Diskussion über Kausalität oder das Experiment von Libet keine Rolle.
  • Für die wirklichen Fragen der Straftheorie sind die Erkenntnisse der Naturwissenschaften nur von marginaler Bedeutung.

1. Aktualität und Tragweite der Frage

Die Frage, ob der Mensch einen freien Willen habe, gilt als eine der bedeutendsten der Philosophie. Die Frage ist aktuell geworden durch die Fortschritte der Gehirnforschung und durch die Debatte um die Quantentheorie, die den Determinismus in Frage stellt. In der Gehirnforschung wird oft das Experiment von Libet zitiert, das zeigte, dass der Plan zu einer Bewegung im Gehirn schon sichtbar ist, bevor der Akteur sich dessen bewusst ist. Andere Experimente deuten in dieselbe Richtung (siehe dazu Experimente zum Bewusstsein). Viele unserer Entscheide werden unbewusst gefällt. Sogar sehr komplizierte Überlegungen geschehen unbewusst. Können wir behaupten, unsere Entscheidungen seien frei, wenn diese in unserem Unbewussten entstehen?

Noch grundsätzlicher erscheint die Frage, wenn ich sie im Rahmen der Physik betrachte. Ist Willensfreiheit mit einer deterministischen Physik vereinbar? Bietet die Unbestimmtheit der Quantentheorie ein Schlupfloch für die Willensfreiheit? Und wie soll diese Frage im Licht der Viele-Welten-Interpretation bewertet werden?

Angesichts der neuen Erkenntnisse der Naturwissenschaften ist es angebracht, die Frage nach der Willensfreiheit neu zu überdenken. Ihre überragende Bedeutung erhält die Frage aber dadurch, dass wir unsere Moral und unser Strafgesetz auf dem Begriff der Schuldfähigkeit gründen. Zitat Wikipedia Sept. 2011:

Das deutsche Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“).


Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, “wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.” Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern.

Die Frage ist somit nicht nur von akademischem Interesse, sondern durchaus praktisch relevant. Wenn die Gehirnwissenschafter dereinst Straftaten neurologisch begründen können, wenn klar ist, dass ein Straftäter gar nicht anders kann, als ein Verbrechen zu begehen, wenn wir vielleicht gar einmal Mördergene finden, welche die Anlage zu Mord schon vor der Geburt festlegen, ist der Täter dann noch schuldig? Müssen wir dann nicht zumindest die „Schuldfähigkeit“ neu definieren?

Meiner Ansicht nach führt ein grosser Teil der in dieser Debatte geäusserten Argumente in die Irre, weil sie die Frage in einen begrifflichen Rahmen stellen, in den sie nicht gehört. Insbesondere behaupte ich:

  • Determinismus ist kein Widerspruch zur Willensfreiheit.
  • Für die Willensfreiheit, wie wir sie für die Beurteilung von moralischen Fragen brauchen, spielt die Diskussion über Kausalität oder das Experiment von Libet keine Rolle.
  • Für die wirklichen Fragen der Straftheorie sind die Erkenntnisse der Naturwissenschaften nur von marginaler Bedeutung.

2. Bedingungen der Willensfreiheit: Das Drei-Komponenten-Modell

Bevor wir uns in Argumente verstricken, sollten wir klären, welche Art von Willensfreiheit wir hier meinen. Wenn wir den Begriff der Willensfreiheit als Basis für den Begriff der Schuldfähigkeit verwenden wollen, sollten wir uns darüber klar werden, welche Art von Willensfreiheit dazu geeignet ist.

Denken wir uns zur Illustration ein Parlament und fragen wir uns: Wann ist ein Entscheid dieses Parlaments wirklich frei? Wann können wir den Politikern die Verantwortung für ihren Entscheid anlasten und wann sind sie Opfer eines äusseren Zwangs?

Durch diese Fragenstellung kommen wir wohl auf Bedingungen der Art:

Anderskönnen, alternative Möglichkeiten
  • Die Politiker können eine Auswahl treffen und sie könnten die verschiedenen Alternativen tatsächlich durchsetzen.
  • Sie werden nicht bedroht oder erpresst.
  • => Wenn die Politiker bei der Abstimmung nur den “Ja”-Knopf haben und diesen drücken müssen, so können wir sie nicht für dieses “Ja” verantwortlich machen.
Wissen, Können (intelligibles Handeln)
  • Die Politiker sind im Besitz der relevanten Fakten.
  • Sie haben die Fakten auch verstanden (sie sind nicht in Chinesisch geschrieben).
  • Sie haben ausreichend Zeit, sich eine Meinung zu bilden.
  • => Wenn ein Hund durch den Ratssaal rennt und dabei zufällig einige Abstimmungsknöpfe drückt, so werden wir diesen Hund nicht für das Abstimmungsresultat verantwortlich machen.
Urheberschaft
  • Die Politiker sind tatsächlich Urheber des Entscheids.
  • => Wenn die Politiker unter Drogen gesetzt und hypnotisiert werden, so dass alle den “Ja”-Knopf drücken, so sind sie für diesen Entscheid nicht verantwortlich.

Diese drei Bedingungen (alternative Möglichkeiten, intelligibles Handeln und Urheberschaft) werden das Drei-Komponenten-Modell genannt. Die Bedingungen sind in Alltagssprache formuliert sinnvoll und überzeugend. Sie können uns ein Anhaltspunkt sein, worauf wir beim Beurteilen von Straftaten achten sollen. Die Bedingungen werden aber nicht besser, wenn wir versuchen, sie mit naturwissenschaftlicher Schärfe zu formulieren. Dann nämlich widersprechen sie sich gegenseitig, wie ich im nächsten Abschnitt zeige.

3. Widersprüche im Drei-Komponenten-Modell

Motiviert durch den überragenden Erfolg der Naturwissenschaften, versuchen viele Geisteswissenschafter, ihre Begriffe ähnlich scharf zu formulieren oder mit Resultaten der Naturwissenschaften abzustimmen. Wenn also oben von “alternativen Möglichkeiten” die Rede ist, fragen sie sich, ob alternative Möglichkeiten in den Naturwissenschaften überhaupt möglich sind, ob es also einen Zufall in der Natur gibt.

Tatsächlich gibt es in der Physik eine spannende Diskussion um die Frage, ob es einen Zufall gibt oder ob die Welt deterministisch ist. Am prägnantesten wurde die Frage nach dem Zufall in einer Debatte zwischen Einstein und Bohr formuliert. Einstein betonte mehrmals, “Gott würfelt nicht”, während Bohr behauptete, es sei nicht einmal festgelegt, wie die Welt ist, solange sie nicht beobachtet werde. Obwohl verschiedene Autoren schreiben, Einsteins Ansicht sei widerlegt, ist die Frage unter Physikern bis heute umstritten. Die Debatte führt sehr rasch in eine äusserst diffizile Argumentation. Diese Diskussion ist zwar für die Physik sehr spannend, sie führt aber meiner Ansicht nach völlig am Thema Willensfreiheit vorbei.

Der Punkt ist nämlich, dass wir überhaupt nicht Zufall meinen, wenn wir von alternativen Möglichkeiten sprechen. Wir verlangen im Beispiel vom Parlament nicht, dass die Politiker ihren Entscheid auswürfeln und dem Zufall überlassen! Im Gegenteil: Wir erwarten, dass der Entscheid nachvollziehbar und aufgrund der Fakten begründbar ist. Ein begründbarer Entscheid ist aber auch vorhersehbar.

Dies ist ja gerade die zweite Forderung: Das Handeln soll intelligibel, also nachvollziehbar und verstehbar sein. Diese zwei Forderungen sind -in naturwissenschaftlicher Schärfe verstanden- nicht miteinander vereinbar. Entweder der Handelnde hat echte Alternativen. Oder er kann seine Wahl objektiv nachvollziehbar begründen.

Manche Philosophen hoffen nun, diesen inneren Widerspruch durch die dritte Forderung zu überwinden: Der Mensch ist frei, wenn er Urheber seiner Taten ist. Nach Kant ist Willensfreiheit dadurch charakterisiert, dass eine Person eine Kausalkette von selbst anfangen kann (Erstauslösung). Der Entscheid des freien Menschen wird nach dieser Interpretation weder durch Zufall ausgelöst, noch ist er determiniert.

Dies erinnert stark an Kants Vorgehen beim Induktionsproblem, das er durch ein a priori Wissen zu lösen versuchte. Sehr ähnlich wird der “freie Wille” aus der Natur in einen transzendentalen Bereich gehoben, in dem nicht weiter nachgefragt werden darf. Denn würden wir hier nachfragen, so würden wir gleich merken, dass der Widerspruch nicht aufgelöst wurde. Wie wird denn die Kausalkette gestartet? -Reiner Zufall soll’s ja nicht sein. Also durch den Entscheid des Menschen? Schön, aber worauf stützt sich dieser Entscheid letztlich? – Entweder der Entscheid ist begründet oder er ist unbegründet. Ein Drittes gibt es auch im transzendentalen Bereich nicht.

Es wäre deshalb sinnlos, die Debatte der Physiker um Determinismus oder Zufall hier aufzurollen. Für die Willensfreiheit ist weder Zufall noch Determinismus nötig. Die oben formulierten Bedingungen sind viel weicher zu verstehen, als sie in der Physik verwendet werden.

4. Mein Wille ist vorherbestimmt, aber nicht von der Aussenwelt

Nehmen wir einmal an, das Experiment von Libet sei so weiterentwickelt worden, dass wir an den Hirnströmen eines Probanden detailliert seine zukünftigen Entscheide ablesen können. Das würde in der Analogie zum Parlament bedeuten, dass wir das Archiv durchleuchten und die Akten und Argumente einsehen, auf die die Politiker ihren Entscheid stützen. Aus diesen Akten können wir dann die Entscheide ablesen, bevor sie gefällt werden. Dies würde doch nur zeigen, dass die Politiker rational entscheiden!

Wie diese Politiker entscheidet auch die Versuchsperson bei Libet nicht durch Würfeln, sondern gestützt auf Fakten. Jemand, der die Fakten vor der Versuchsperson sichtet, kann sich deren Entscheid ausrechnen, bevor sie ihn fällt. Dennoch ist der Mensch frei. Nicht frei von jeder Regel. Nicht losgelöst von der gesamten Welt. Aber doch weitgehend unabhängig von der Aussenwelt. Die Entscheide eines Menschen hängen von seinem Inneren ab, also von diesem Menschen.

Meine Handlung entspricht dem, was in meinem Inneren geplant wurde und was ich als meine Absicht empfinde. Meine Absicht ist nicht zufällig und sie darf auch gar nicht zufällig sein, damit ich meinen Willen als frei empfinde.

Entscheidend ist, dass sich mein Körper meiner Absicht entsprechend verhält. Dies nämlich würde ich als unfrei empfinden, wenn z. B. mein Arm mir die Brille vom Kopf schlägt, wenn ich doch lesen will. Solange ich mit meinem Körper im Einklang bin, bin ich die Aktion dieses Körpers. Es wäre widersinnig zu sagen, mein Wille sei nicht frei, weil er von meinem Inneren abhängt.

Was bleibt denn nun von der Freiheit? David Hume schrieb, Menschen fühlen sich genau frei, wenn sie das tun können, was sie zuvor wollten. Das zuvor scheint mir nicht einmal nötig. Sehr oft tritt zuerst eine Handlung auf, die ich erst im nachhinein als die meine interpretiere und rechtfertige. Auch in diesem Fall sollten wir die Handlung als von mir gesteuert ansehen. Denn die Auslöser zu dieser Handlung stammen aus meinem Inneren. Wer behauptet, ich sei gar nicht der Urheber dieser Handlung, würde mich beleidigen: Ich will für diese Handlung verantwortlich gemacht werden. Sie gehört zu meinem Selbstverständnis.

Die Welt mag also völlig deterministisch sein. Als Teil der Welt wäre also auch mein Handeln in allen Details vorherbestimmt. Aber mein Handeln wäre durch mich determiniert. Ich wäre frei von der Aussenwelt und ich fühle mich verantwortlich für meine Taten.

5. Fremdgesteuertes Handeln

Nun kennt die Psychologie Fälle, in denen sich Täter nicht für ihre Taten verantwortlich fühlen, weil sie sich als fremdgesteuert erleben. Umgekehrt gibt es Handlungen, die objektiv gesehen fremdgesteuert sind, die der Handelnde aber als seine eigenen empfindet.

Im Artikel Experimente zum Bewusstsein erwähne ich dazu Hypnose-Shows, bei denen die Versuchsperson unter Hypnose z. B. den Auftrag erhält, nach Beendigung der Hypnose auf dem Boden herumzukriechen. Die Versuchsperson wird dies tun, das Kriechen aber als ihren Entscheid verteidigen und z. B. damit begründen, dass sie etwas am Boden suchen müsse. Noch deutlicher wird die Fremdbestimmung, wenn einer Versuchsperson mittels Elektrode per Knopfdruck der Arm gehoben wird. Wird nämlich der supplementär-motorischen Cortex einer Versuchsperson mittels Elektrode gereizt, so hebt diese den Arm. Die Versuchsperson besteht aber darauf, dass dieses Armheben aus freiem Willen geschieht und wird einen Grund für diese Bewegung erfinden.

In beiden Fällen ist die Versuchsperson offensichtlich fremd bestimmt. Dennoch behauptet sie, in freiem Willen gehandelt zu haben. Auch in diesem Fall sollten wir meiner Ansicht nach die Einschätzung der Versuchsperson ernst nehmen: Es ist ihr Wille, auf dem Boden zu kriechen, bzw. den Arm zu heben. Die Hypnose, bzw. der Tastendruck haben der Person nicht einen fremden Willen aufgezwungen, sondern sie haben die Person verändert.

Aufgezwungen wäre der Willen, wenn sich die Person erfolglos dagegen wehrt oder wehren möchte. Dies ist der Fall, wenn die Person sich als fremdgesteuert erlebt, wie dies z. B. bei einem epileptischen Anfall oder bei Schizophrenen der Fall ist. Obwohl hier die Steuerung aus dem Inneren kommt, empfindet der Patient sie nicht als sein Wille.

Was braucht es, damit wir eine Handlung als selbstgemacht empfinden? – Der Gehirnforscher Gerhard Roth (Rot 1) schreibt dazu in seinem Buch ‘Aus Sicht des Gehirns’:

“Psychologen haben kürzlich festgestellt, dass das Gefühl, etwas gewollt zu haben, auch damit zusammenhängt, dass das Gehirn vor einer Bewegung ein Erwartungsmodell der sensomotorischen Rückmeldungen entwirft und dann mit den tatsächlichen Rückmeldungen vergleicht. Sind die Abweichungen gering, so stellt die Grosshirnrinde fest: Das war ich! Die Forscher glauben bewiesen zu haben, dass diese Feststellungen im Bewusstsein zurückdatiert wird und dann vor dem Beginn der Bewegung angesiedelt wird. Dafür spricht die Tatsache, dass Personen, bei denen diese sensomotorische Rückmeldung unterbrochen wurde, die von ihnen ausgeführte Bewegung als fremdverursacht empfinden.


Nach allem, was wir über das Ich gehört haben, kann es auch gar nicht zum grossen Steuermann werden, denn es entsteht in der kindlichen Entwicklung relativ spät, nämlich dann, wenn Motorik, Wahrnehmungssysteme und limbisches System schon weitgehend ausgereift sind.”

Ob wir unsere Handlung als frei empfinden, hängt also keineswegs vom Zufall oder vom Determinismus in der Quantentheorie ab. Die Entscheidung fällt auf einer viel höheren Stufe. Wenn wir einen Menschen als Mensch ernst nehmen, so sollten wir auch in diesem Punkt seine Empfindungen ernst nehmen. Wenn ein Mensch sich selbstgesteuert erlebt, so handelt er nach seinem Willen. Es ist egal, ob dieser Wille sich auf atomarer Stufe auf einen Zufall oder auf eine längst vorgegebene Anordnung der Atome zurückführen lässt. Der Mensch will dafür Verantwortung tragen und dies müssen wir ihm zugestehen. Würden wir ihm hier die Verantwortung wegnehmen, so würden wir ihn in seiner Persönlichkeit beschneiden.

6. Was sind die Konsequenzen für das Strafrecht?

Ein Richter hat also mit verschiedenen Typen von Tätern zu tun. Mit Menschen, die sich für ihre Taten nicht verantwortlich fühlen, obwohl der Entscheid zum Verbrechen in ihrem Gehirn entstanden ist. Und umgekehrt mit Menschen, die sich für ihre Taten verantwortlich fühlen, obwohl sie offensichtlich von aussen ‘durch Knopfdruck’ gesteuert worden sind. Wir müssen nicht auf neurologische Experimente wie das von Libet zurückgreifen oder gar auf die Debatte um Quantenphänomene, um auf das Problem der Willensfreiheit zu stossen. Dieses tritt viel gröber auf der viel höheren Stufe der Psychologie auf.

Ein Richter kann sein Urteil nicht auf harte naturwissenschaftliche Theorien stützen. Er muss zwischen verschiedenen, sich gegenseitig widersprechenden Zielen einen Kompromiss finden. Diese Ziele sind etwa:

  • Wiedergutmachung,
  • Prävention, z. B. durch Abschreckung oder Erziehung,
  • Verhinderung weiterer Taten,
  • Genugtuung für die Geschädigten, mit dem Ziel, das Gerechtigkeitsempfinden erhalten.
  • Ausserdem muss der Aufwand für die Bestrafung und die schädlichen Nebeneffekte in erträglichen Grenzen gehalten werden.

Je nach Typ des Täters und der Tat müssen diese Ziele unterschiedlich gewichtet werden. Schuldfähigkeit ist dabei keineswegs das einzige und auch nicht immer ein sinnvolles Kriterium. Wenn von einem Baum immer mal wieder Äste herunter fallen und dabei Passanten verletzen, so fragen wir nicht, ob der Baum ‘schuldfähig’ ist. Wir würden den Baum fällen oder zumindest so stutzen, dass keine Gefahr mehr besteht.

Bei der Beurteilung eines Täters sollte es also weniger um die Schuldfähigkeit gehen, als vielmehr um Fragen, wie etwa:

  • Besteht die Gefahr, einer Wiederholung?
  • Ist der Täter therapiefähig?
  • Kann der Täter eine Wiedergutmachung leisten?
  • Was bewirkt bei dieser Art Täter eine Abschreckung? Welche Art von Strafe wirkt speziell abschreckend?

Diese Fragen lassen sich nicht mit naturwissenschaftlichen Methoden lösen. Der Naturwissenschafter tritt aus der Welt heraus und betrachtet die Geschehnisse als Aussenstehender. So findet er objektive, also vom Beobachter unabhängig gültige Naturgesetze. Dagegen sind die Begriffe “Schuld”, “Verantwortung” und “freier Wille” reflexiv. Schon durch die Definition dieser Begriffe verändern wir die Gesellschaft. Ein Naturwissenschafter beschreibt, wie die Naturgesetze sind. Der Gesetzgeber macht das Gesetz. Der Richter interpretiert es und legt fest, wie wir auf Unrecht reagieren sollen. Ein naturwissenschaftlicher Satz kann richtig oder falsch sein. Ein Gerichtsurteil kann die Gesellschaft zum Guten oder zum Schlechten verändern, aber er kann nie richtig oder falsch sein.

Die Urteilsfindung stellt den Richter immer wieder vor unlösbare Konflikte. Eine abschreckende Strafe kann den Täter sozial isolieren und dadurch erst recht zum Wiederholungstäter machen. Eine erzieherische Massnahme verfehlt vielleicht das Ziel der Genugtuung. Der Versuch, einen Täter zu therapieren und wieder in die Gesellschaft zu integrieren, bedeutet oft auch ein Risiko für die Gesellschaft. Einen Schwerverbrecher lebenslänglich einzusperren, ist mit untragbaren Kosten verbunden u. s. w..

Zwischen diesen Konflikten gibt kein perfektes Urteil und kein perfektes Strafmass. Der Richter kann aber in dieser Situation auf folgendes achten (in Anlehnung an Swiss Code of Ethics):

  • Er kann die ethischen Werte und Prinzipien, welche miteinander in Konflikt stehen identifizieren und unterschiedliche Urteile und Strafmasse vor diesem Hintergrund abschätzen und bewerten,
  • Er kann Konflikte und Entscheidungsvarianten grundsätzlich mit Vertrauenspersonen besprechen.
  • Er kann Meinungsunterschiede als Chance auffassen, mehr über die Situation und über die betroffenen Werte und Prinzipien zu erfahren.

Bei all diesen Überlegungen können naturwissenschaftliche Studien helfen, den Täter besser zu verstehen und dadurch die Wirkung einer Strafe besser abzuschätzen. Aber in der Ursachenforschung tiefer zu gehen als zur Stufe der Psychologie, bringt nichts. Wir können das Verhalten eines Mörders nicht besser verstehen oder verändern, wenn wir es auf der Stufe der Atome beschreiben. Die einzelnen Atome betrachten wir ja nicht einmal in der Thermodynamik. Sie werden uns in der Rechtssprechung sicher auch nicht weiterhelfen.

Weitere Artikel auf dieser Homepage:

Experimente zum Bewusstsein
Können Computer ein Bewusstsein haben?
Wozu ist Bewusstsein gut?

 

Weiterführende Bücher:

Philip Wehrli, ‘Das Universum, das Ich und der liebe Gott’, (2017), Nibe Verlag,

Das Universum, das Ich und der liebe Gott

In diesem Buch präsentiere ich einen Gesamtüberblick über mein Weltbild: Wie ist das Universum entstanden? Wie ist das Leben auf der Erde entstanden? Was ist Bewusstsein und woher kommt es? Braucht es dazu einen Gott?
Viele Artikel dieses Blogs werden in diesem Buch in einen einheitlichen Rahmen gebracht, so dass sich ein (ziemlich) vollständiges Weltbild ergibt.

Leserunde bei Lovelybooks zum Buch ‘Das Universum, das Ich und der liebe Gott’, von Philipp Wehrli (abgeschlossen)

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